Das Bushido mit seinen verkauften Alben richtig viel Kohle gemacht hat, wissen wir. Doch jetzt erschüttert womöglich ein Urteil die steile Karriere des Gangster-Rappers. Denn das Hamburger-Landgericht hat Bushido für schuldig befunden in einer Klage gegen ihn von der Gothic-Band Dark Sanctuary. Betroffen sind wohl insgesamt 13 Lieder von Bushido. Alle Tonträger mit den Stücken müssten, wenn das Urteil rechtskräftig wird, von der Plattenfirma zurückgerufen und geschreddert werden.
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Wer jetzt denkt, ok dann wird das eine oder andere Album des Rappers aus dem Verkehr gezogen liegt zwar richtig aber das ist nicht das Ender der Fahnenstange. Betroffen sind auch andere Veröffentlichungen, so soll z.B. “Bravo Hits 56″ oder auch “The Dome Vol. 41″ betroffen sein. Und das könnte für Bushido richtig teuer werden. Ich habe zwar vom Recht nicht soviel Ahnung, aber ich könnte mir durchaus Vorstellen, dass die Produzenten dieser Tonträger auch eine Schadenersatzforderung stellen könnten. Und dann könnte die Karriere schneller vorbei sein als man denkt.
Was haltet ihr von diesen Vorwürfen und dem Urteil rund um den Rapper Bushido?
Tags: bordstein, bushido, hamburger landesgericht, klage, rapper, urheberrecht, urteil
Datum: 24. März 2010
Autor: Frank (update-leben)